Pflegegeld Beratungsgespräche nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Der auszeit Entlastungsdienst e.V. Kreuztal hat seit dem 01. Juli 2022 vom Verband der Pflegekassen die Genehmigung zur Durchführung von Beratungsgesprächen nach §37 Absatz 3 SGB XI erhalten.

 

Sollten Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst und eine professionelle Pflegekraft in Anspruch nehmen, besteht die Verpflichtung, regelmäßig eine Beratung zur Sicherung und Stärkung Ihrer Pflegesituation durchführen zu lassen. Die Intervalle dieser Beratungen hängen vom erteilten Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.

 

Diese Beratungsgespräche § 37.3 SGB XI sind über die Verpflichtung hinaus eine sehr wertvolle, praktische und pflegefachliche Unterstützung und sollen die Qualität Ihrer häuslichen Pflege stärken und gewährleisten. Während dieser Gespräche können Sie außerdem hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten, offene Fragen klären und ggf. weitere Hilfen prüfen.

 

Rufen Sie uns gerne während unserer Bürozeiten, Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr, an und wir vereinbaren einen Termin, unsere Telefonnummer: 02732 9741600