Nach Artikel 12 und 13 DS-GVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt der folgende Text nach.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie seines Vertreters:
auszeit Entlastungsdienst e.V., Roonstraße 19, 57223 Kreuztal
1. Vorsitzende: Carmen Grasso, Krombacher Straße 14, 57223 Kreuztal
2. Vorsitzende: Heike Spies, Alter Weg 32, 57223 Kreuztal
2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet (bzw. erhoben und genutzt) werden:
a. Personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses zum auszeit
Entlastungsdienst e. V. verarbeitet, wie z. B. für die Mitgliederverwaltung, Einladung zu Versammlungen, Veranstaltungen.
Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet: Vorname, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse.
b. Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vereinszweck entsprechenden Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite www.auszeit-kreuztal.de und in der regionalen Presse veröffentlicht.
c. Personenbezogene Daten werden für den Einzug des Beitrages erhoben. Dafür werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Bankverbindung.
3. Rechtsgrundlagen auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 a. erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis zum auszeit Entlastungsdienst e. V..
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a in Verbindung mit Artikel 7 DS-GVO. Hierunter fallen die Verarbeitungen unter Ziffer 2b. und 2c.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet und der regionalen Presse gemäß Ziffer 2 b. erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des auszeit Entlastungsdienstes e. V. (vgl. Artikel 6 Abs. 1 f DS-GVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über die Aktivitäten des Entlastungsdienstes veröffentlicht.
Zudem werden personenbezogene Daten ggf. aufgrund von rechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 c DS-GVO (z. B. Steuergesetze) verarbeitet.
4. Die Empfänger der personenbezogenen Daten:
Innerhalb des auszeit Entlastungsdienstes e. V. erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen.
Personenbezogene Daten werden an Dritte weitergegeben, sofern dies zur Organisation/Durchführung von Veranstaltungen erforderlich ist.
Darüber hinaus findet eine Weitergabe der Daten nur dann statt, wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
Eine Datenübermittlung in ein Drittland außerhalb der EU findet nicht statt.
5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden:
Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 a. werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 a. werden mit Antrag auf Löschung gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen dagegen stehen.
6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.
8. Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten und Folgen bei Nichtbereitstellung oder Löschungsverlangen:
Im Rahmen einer Mitgliedschaft müssen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die zur Durchführung dieser Mitgliedschaft und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Vereins gesetzlich verpflichtet ist. Ohne die Angabe der entsprechenden Daten (z. B. im Antragsformular für eine Mitgliedschaft) oder bei einem Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten, muss der Verein die angestrebte Mitgliedschaft verwehren.
Stand: März 2018, letzte Änderung April 2022
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